Nach dem Senatsentwurf werden Plattformen in zwei Gruppen unterteilt. Die erste Kategorie umfasst Dienste, von denen angenommen wird, dass sie die “körperliche, geistige oder moralische Entwicklung” von Kindern beeinträchtigen. Für sie soll ein vollständiges Verbot gelten.
Die zweite Kategorie betrifft Plattformen, die als weniger schädlich eingestuft werden. Diese dürfen von Kindern unter 15 Jahren genutzt werden, sofern deren Eltern einwilligen. Eine Ausnahme sieht der Entwurf laut den lokalen Medienberichten für Online-Enzyklopädien und Bildungsplattformen vor.
Auch auf Ebene der Europäischen Union wird an Reformen gearbeitet, die jüngeren Jugendlichen den Zugang zu sozialen Medien erschweren sollen. Das Europäische Parlament legte im November eine rechtlich nicht bindende Entschließung vor, wonach Kinder unter 16 Jahren ohne Zustimmung der Eltern keinen Zugang zu sozialen Medien sowie zu KI-Begleitern und Video-Plattformen haben sollten. Für Kinder unter 13 Jahren wurde ein Verbot unabhängig von einer elterlichen Einwilligung vorgeschlagen.
Mehrere Mitgliedstaaten verfolgen eigene Pläne. Der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez kündigte im Februar an, seine Regierung wolle Kinder vor dem “digitalen Wilden Westen” schützen, Kindern unter 16 Jahren den Zugang zu sozialen Medien verwehren und Plattformen zur Überprüfung des Nutzeralters verpflichten. Etwa zur selben Zeit erklärte die niederländische Regierung, sie wolle das Mindestalter für den Zugang zu sozialen Medien in Europa auf 15 Jahre anheben.
Im Januar gab die britische Regierung bekannt, sie prüfe ein Verbot des Zugangs zu sozialen Medien für Kinder unter 16 Jahren. Premierminister Keir Starmer schrieb damals, “ein Kind zu sein sollte nicht bedeuten, ständig von Fremden beurteilt zu werden oder dem Druck ausgesetzt zu sein, für Likes zu performen”.
Zuletzt teilte die britische Regierung mit, sie führe ein Pilotprogramm durch, in dem mit Hunderten britischer Familien verschiedene Reformen für den Zugang zu sozialen Medien erprobt werden. Die Pilotversuche sind Teil einer staatlichen Konsultation, die am 2. März begann. Die Konsultation soll am 26. Mai enden; eine Entscheidung wurde kurz darauf angekündigt.
