Kern des Vorschlags ist ein neues Bußgeldsystem für Anbieter, die ihre Kunden nicht ausreichend überprüfen. Strafen für KYC-Verstöße sollen künftig pro Anruf bemessen werden, um die Höhe der Strafe möglichst genau mit der Zahl der illegalen Anrufe und damit dem von einem einzelnen Anrufer verursachten Schaden in Beziehung zu setzen.
Darüber hinaus sollen Anbieter am Ursprung von neuen und verlängernden Kunden vor der Freischaltung ihrer Dienste mehr Daten erheben: Name, Anschrift, behördliche Ausweisnummer und eine alternative Telefonnummer. Kunden mit hohem Anrufvolumen müssten zusätzlich angeben, wozu sie den Dienst nutzen wollen – etwa für Marketing – und von welcher IP-Adresse aus die Anrufe abgesetzt werden.
Würde die Regelung beschlossen, müssten Anbieter außerdem Nachweise zur Identität ihrer Kunden sammeln, etwa eine Kopie des amtlichen Ausweises. Zu einem weiteren Punkt holt die FCC ebenfalls Stellungnahmen ein: Anbieter sollen einschlägige Unterlagen mindestens vier Jahre über das Ende einer Kundenbeziehung hinaus aufbewahren.
Weitere geplante Maßnahmen sehen vor, KYC-Daten bei ungewöhnlichen Aktivitäten erneut zu prüfen, von Kunden mit erhöhtem Risiko mehr Informationen einzuholen und für Prepaid- und Postpaid-Dienste unterschiedliche Standards anzulegen.
Die FCC begründet das Vorhaben auch mit den Bedürfnissen der Strafverfolgung. Mangelnde Sorgfalt einiger Anbieter erschwere es den Behörden, Kriminelle zu identifizieren, die das Telefonnetz für Drogengeschäfte, Gewaltverbrechen und Menschenhandel nutzen, heißt es in dem Informationsblatt.
Illegale Robocalls bekämpft die FCC seit Langem, dennoch bleiben sie ein hartnäckiges Problem. Anfang April schlug die Behörde vor, den Sprachdienstanbieter Voxbeam Telecommunications mit 4,5 Millionen Dollar zu belegen, weil dieser mutmaßlich Anrufverkehr von einem nicht autorisierten ausländischen Anbieter übernommen habe. Durch die Annahme dieses „verdächtigen" Verkehrs habe Voxbeam laut FCC „Robocalls zur finanziellen Identitätstäuschung" ermöglicht, die über regelwidrige Konten an amerikanische Verbraucher gerichtet wurden.
Die Strafe wird erst rechtskräftig, wenn Voxbeam Gelegenheit hatte, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Das Unternehmen reagierte nicht auf eine Bitte um Stellungnahme.
