Die Vorladung folgte auf eine Razzia in den Pariser Geschäftsräumen von X. Französische Gendarmen und Europol hatten die Büros durchsucht, nachdem der Verdacht aufgekommen war, die Plattform stelle Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs her und verbreite sie. Sowohl Musk als auch Yaccarino waren daraufhin zu freiwilligen Vernehmungen in Paris geladen worden.
Die Staatsanwaltschaft betonte den kooperativen Charakter des Verfahrens. Die Anhörungen seien dazu gedacht, den Geladenen Raum zu geben, ihren Standpunkt vorzutragen und darzulegen, mit welchen Maßnahmen sie die rechtlichen Vorgaben erfüllen wollten. Erklärtes Ziel sei es, X mit dem französischen Recht in Einklang zu bringen, statt vorrangig Strafen durchzusetzen.
Zugleich wies die Staatsanwaltschaft einen Bericht des Wall Street Journal zurück, wonach das US-Justizministerium (DOJ) die Unterstützung der französischen Ermittlungen verweigert habe. Begründet worden sei dies dem Bericht zufolge damit, dass das Verfahren ein Versuch sei, einem amerikanischen Unternehmen politisch motivierte Strafen aufzuerlegen.
„Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass die französische Verfassung die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz garantiert", erklärte die Staatsanwaltschaft. „Strafrechtliche Ermittlungen werden ausschließlich unter der Aufsicht von Richtern geführt." Materialien aus dem französischen Verfahren seien an das DOJ sowie an Staatsanwaltschaften auf bundesstaatlicher Ebene in Kalifornien und New York weitergegeben worden, ebenso an europäische Staatsanwaltschaften.
Behörden in den Vereinigten Staaten, im Vereinigten Königreich und in der Europäischen Union hatten X bereits kritisiert, nachdem das auf der Plattform eingesetzte KI-Werkzeug Grok genutzt worden war, um auf Nutzeranfragen hin sexuelle Abbildungen von Personen ohne deren Einwilligung zu erzeugen, darunter auch von Kindern.
