Auslöser der Untersuchung gegen Telegram sind nach Darstellung von Ofcom Hinweise, die der Dienst vom Canadian Centre for Child Protection erhalten hat. Auf dieser Grundlage und nach einer eigenen Bewertung der Plattform habe man entschieden, „eine Untersuchung einzuleiten, um zu prüfen, ob Telegram seine Pflichten in Bezug auf illegale Inhalte verletzt hat oder verletzt", erklärte die Behörde. Rechtsgrundlage ist der britische Online Safety Act, der Diensten konkrete Pflichten zum Umgang mit illegalen Inhalten auferlegt.

Telegram widerspricht den Vorwürfen deutlich. Das Unternehmen erklärte, die öffentliche Verbreitung von CSAM auf der Plattform seit 2018 „praktisch beseitigt" zu haben. Man sei „überrascht über diese Untersuchung" und besorgt, dass sie „Teil eines breiteren Angriffs auf Online-Plattformen sein könnte, die die Meinungsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre verteidigen".

Über Telegram hinaus richtet Ofcom den Blick auf weitere Dienste. Gegen die beiden Teenager-Chatseiten Teen Chat und Chat Avenue wurden förmliche Untersuchungen eröffnet. Hintergrund ist die Sorge, dass Täter die Angebote nutzen, um Kinder anzusprechen und zu manipulieren. Geprüft wird, ob die beiden Dienste alle erforderlichen Schritte unternehmen, um diese Risiken zu bewerten und zu mindern.

Ebenfalls im Rahmen des Online Safety Act untersucht die Aufsicht den Dienst X. Dabei geht es um nicht einvernehmliche, sexuell explizite Inhalte, die über das Konto des KI-Chatbots Grok erzeugt wurden.

Stellt Ofcom Verstöße fest, kann die Behörde Geldbußen von bis zu 18 Millionen Pfund oder 10 Prozent des weltweiten relevanten Umsatzes verhängen — je nachdem, welcher Betrag höher ist. In schweren Fällen kann sie zudem eine gerichtliche Anordnung beantragen, die einen Dienst im Vereinigten Königreich faktisch sperrt.

In den „schwerwiegendsten Fällen von Nichteinhaltung" und sofern angesichts der Schadensrisiken für Personen im Vereinigten Königreich angemessen, könne man eine gerichtliche Anordnung erwirken, die Dritte zum Eingreifen verpflichtet, so Ofcom. Betroffen sein könnten demnach etwa Anbieter von Zahlungs- oder Werbediensten sowie Internetdienstanbieter, die ihre Leistungen für einen regulierten Dienst im Vereinigten Königreich einstellen oder den Zugang dazu sperren müssten.