Bemerkenswert war, dass sich die Richter nicht entlang der üblichen ideologischen Linien aufstellten. Der konservative Richter Neil Gorsuch schloss sich der liberalen Richterin Sonia Sotomayor an und konfrontierte den Anwalt der Regierung mit der Frage, ob dieser tatsächlich vertrete, dass die Polizei auch andere Daten wie Fotos, E-Mails und Google-Dokumente ohne Beschluss erheben dürfe. Einzelne Richter ließen erkennen, dass eine Entscheidung die Anforderungen an solche Abfragen möglichst eng fassen sollte.
Hintergrund des Verfahrens ist der Fall von Okello Chatrie, der eine fast zwölfjährige Haftstrafe wegen Bankraubs verbüßt. Überführt wurde er erst, nachdem die Polizei Google aufgefordert hatte, die Namen aller Personen herauszugeben, deren Standortdaten sie im Tatzeitraum im Umfeld der überfallenen Kreditgenossenschaft auswiesen.
Chatries Anwalt Adam Unikowsky argumentierte, Geofence-Abfragen seien als sogenannte Generaldurchsuchungsbefehle einzustufen, die der vierte Verfassungszusatz verbietet. Solche pauschalen Befehle hatten britischen Beamten in der Kolonialzeit unbegrenzte Durchsuchungsvollmachten ohne hinreichenden Tatverdacht eingeräumt. Mehrere Richter zeigten sich gegenüber diesem Argument skeptisch, äußerten aber dennoch Bedenken über die mögliche Reichweite solcher Abfragen.
Google reichte eine Stellungnahme zugunsten Chatries ein und führte aus, dass Geofence-Abfragen häufig weit gefasst und tief in die Privatsphäre eingreifend seien. Als Beispiel nannte das Unternehmen einen Beschluss, der mehrere Suchbereiche von zusammen 2,5 Quadratmeilen in San Francisco über mehr als 48 Stunden hinweg abdeckte. „Dieser Geofence-Beschluss hätte den Standortverlauf von Tausenden Nutzern offengelegt“, heißt es in der Stellungnahme. In einem anderen Fall hätten die Ermittler laut Google Daten von mehr als 3.000 Nutzern in einem 489 Acre großen Gebiet verlangt, das unter anderem das Islamic Center of New Mexico, 50 Wohnhäuser, 30 Apartmentgebäude, einen Park, wichtige Verkehrsachsen und einen Teil des Campus der University of New Mexico umfasste.
Das Gericht scheint Geofence-Beschlüsse nicht grundsätzlich verbieten zu wollen, richtete sein Augenmerk aber darauf, „wie konkret ein Beschluss gefasst sein muss“, sagte Andrew Guthrie Ferguson, Rechtsprofessor an der George Washington University und Autor des Buchs „Your Data Will Be Used Against You“. „Wie schon in den anderen Verfahren zur digitalen Überwachung scheinen sich die Richter mit einem Kompromiss wohler zu fühlen: richterliche Beschlüsse, die Ermittlungsabfragen gewisse Grenzen setzen, ohne sie vollständig zu verbieten“, so Ferguson per E-Mail.
Die erkennbare Neigung, für Geofence-Abfragen einen Beschluss zu verlangen, wertet Ferguson als bedeutenden Erfolg, da es bislang keine entsprechende Pflicht gibt und die Polizei Beschlüsse meist nur als „Zugeständnis“ einhole, weil sie damit rechne, ein Gericht könnte einen verlangen. „Deshalb ist dieser Fall so wichtig“, sagte Ferguson. „Setzt sich das Argument der Regierung durch, kann die Polizei einen Geofence-Beschluss ohne jeden hinreichenden Tatverdacht erwirken – aus beliebigem Grund, gegen jeden, überall in Amerika.“
