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Europäische Kommission wirft Meta Verstoß gegen Kinderschutzregeln vor

Europäische Kommission wirft Meta Verstoß gegen Kinderschutzregeln vor
Zusammenfassung

Die Europäische Kommission hat Meta vorgeworfen, gegen Kinderenschutzbestimmungen verstoßen zu haben, indem die Plattformen Instagram und Facebook Kindern unter 13 Jahren Zugang gewähren – entgegen europäischem Recht. Obwohl beide Dienste eine Altersgrenze von 13 Jahren vorsehen, verlässt sich Meta lediglich auf die Selbstangabe der Nutzer, ohne Mechanismen zur Verifizierung des tatsächlichen Alters einzuführen. Dies ermöglicht es Kindern, ihre Geburtsdaten zu fälschen und trotzdem auf die Services zuzugreifen. Dem Vorwurf der Kommission zufolge versäumt Meta zudem es, Minderjährige unter 13 Jahren, die bereits Zugang erhalten haben, zu identifizieren und zu entfernen. Die Untersuchung, die im Mai 2024 begann, deutet darauf hin, dass etwa 10 bis 12 Prozent der unter 13-Jährigen in der EU bereits Instagram oder Facebook nutzen – ein deutlicher Hinweis auf die Ineffektivität von Metas Schutzmaßnahmen. Falls Meta schuldig befunden wird, drohen Bußgelder von bis zu 6 Prozent des jährlichen Konzernumsatzes. Die Vorwürfe reflektieren einen wachsenden europäischen Fokus auf digitale Sicherheit für Kinder und reihen sich ein in Bestrebungen mehrerer EU-Staaten sowie Frankreichs, strengere Altersregelungen für soziale Medien einzuführen.

Die vorläufigen Erkenntnisse der EU-Kommission wiegen schwer: Meta behauptet zwar in seinen Antworten auf die Anfragen der Kommission, dass Kindern unter 13 Jahren der Zugang verwehrt bleibt. Dies wird jedoch durch eine Fülle von wissenschaftlichen Daten aus ganz Europa widerlegt. “Meta scheint umfassend verfügbare wissenschaftliche Evidenz ignoriert zu haben, die zeigt, dass jüngere Kinder anfälliger für potenzielle Schäden durch Dienste wie Facebook und Instagram sind”, heißt es in der offiziellen Stellungnahme.

Das Kernproblem liegt in der mangelnden Altersverifikation und dem fehlenden Monitoring. Meta führt nach Zugriff auf die Plattform keine ausreichenden Kontrollen durch, um Kinder unter 13 zu erkennen und zu entfernen. Die bloße Selbstdeklaration des Alters bietet keinen wirksamen Schutz, da es Kindern leicht möglich ist, ein falsches Geburtsdatum anzugeben.

Die Ermittlungen der Kommission begannen im Mai 2024 und umfassten eine Überprüfung von Risikobewertungsberichten, Antworten zu Informationsanfragen sowie interne Dokumente von Meta. Als mögliche Lösung nennt die Kommission Altersverifikationsmaßnahmen, die in den DSA-Richtlinien erwähnt werden.

Meta erhält nun die Gelegenheit, die Untersuchungsdokumente zu studieren und auf die vorläufigen Feststellungen zu reagieren. Das Unternehmen kann zudem zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Problems ergreifen. Ein paralleles Verfahren zur Überprüfung, ob Meta die DSA-Designanforderungen zum Schutz vor Suchtverhalten und zur Wahrung der psychischen Gesundheit einhält, läuft noch.

Die Vorwürfe sind Teil eines breiter gewordenen europäischen Trends zum Kinderschutz im Internet. Frankreich hat gerade beschlossen, Kinder unter 15 Jahren von Social Media zu verbannen. Spanien, die Niederlande, das Vereinigte Königreich und Norwegen haben ebenfalls Schritte eingeleitet, um ihre eigenen Beschränkungen einzuführen. Für Deutschland bedeutet dies, dass das BSI und der Bundesbeauftragte für Datenschutz (BfDI) solche Entwicklungen eng beobachten und möglicherweise ähnliche Anforderungen im deutschen Kontext durchsetzen könnten.