Instructure teilte am Freitag mit, dass das Unternehmen Opfer eines Cybersicherheitsvorfalls geworden ist und mit externen Sicherheitsexperten sowie Strafverfolgungsbehörden an der Aufklärung arbeitet. Am Samstag folgte eine aktualisierte Mitteilung mit Details zum Umfang der Datenpanne.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurden hauptsächlich identifizierende Informationen von Nutzern an betroffenen Institutionen preisgegeben – darunter Namen, E-Mail-Adressen, Studierenden-IDs sowie private Nachrichten zwischen Nutzern. Das Unternehmen betont, dass bislang keine Passwörter, Geburtsdaten, staatliche Ausweisdaten oder Finanzinformationen kompromittiert wurden. Sollte sich dies ändern, verpflichtet sich Instructure zur unverzüglichen Benachrichtigung betroffener Institutionen.
Die Hacker-Gruppe ShinyHunters hat Instructure inzwischen auf ihrer Datenleck-Website aufgelistet und beansprucht Verantwortung für den Angriff. Laut den Angaben der Cyberkriminellen waren fast 9.000 Schulen weltweit betroffen, mit Daten von 275 Millionen Personen – einschließlich Studierender, Lehrkräfte und weiteren Personal. Zusätzlich werden mehrere Milliarden private Nachrichten zwischen Schülern und Lehrern genannt, die persönliche Gesprächsinhalte und weitere personenbezogene Informationen enthalten.
ShinyHunters behauptet, die Daten über eine Schwachstelle in Instructures Systemen gestohlen zu haben, die mittlerweile gepatcht wurde. Das gestohlene Datenpaket soll über 240 Millionen Datensätze umfassen und sich über fast 15.000 Institutionen in Nordamerika, Europa und dem Asien-Pazifik-Raum erstrecken.
Als Reaktion hat Instructure Sicherheitspatches eingespielt, die Überwachung intensiviert und Anwendungs-Schlüssel rotiert. Kunden müssen die API-Zugriffe neu autorisieren, damit neue Anwendungs-Schlüssel ausgestellt werden.
Für deutsche Schulen und Universitäten, die Canvas nutzen, ist eine sofortige Überprüfung empfohlen, ob die eigene Institution betroffen ist. Das BSI dürfte zeitnah eine entsprechende Warnmitteilung veröffentlichen. Institutionen sind verpflichtet zu prüfen, ob ein Meldepflicht-Trigger unter der DSGVO vorliegt – besonders bei Kindern und Jugendlichen als betroffenen Personen.
