Die Verurteilung von Deniss Zolotarjovs markiert einen wichtigen Erfolg im internationalen Kampf gegen organisierte Cyberkriminalität. Der in Georgia verhaftete und später an die USA ausgelieferte Kriminelle plegte im Juli 2025 schuldig, Verschwörung zu Drahtbetrug und Geldwäsche begangen zu haben. Seine Anklage war im August 2024 erhoben worden.
Zolotarjovs, online unter dem Alias “Sforza_cesarini” bekannt, war auf eine besondere Tätigkeit spezialisiert: Er übernahm die Kommunikation mit Erpressungsopfern, wenn die primären Verhandlungen zum Erliegen gekommen waren. Das FBI dokumentierte mindestens sechs solcher Fälle zwischen August 2021 und November 2023. Seine Arbeitsweise war bemerkenswert durchdacht: Er recherchierte gründlich über die Zielorganisationen, analysierte gestohlene persönliche und Gesundheitsdaten und setzte dieses Wissen gezielt ein, um psychologischen Druck aufzubauen.
Die Schäden waren erheblich. Von über 54 angegriffenen Unternehmen resultierten allein 13 Angriffe in Verlusten von über 56 Millionen Dollar, davon etwa 2,8 Millionen in tatsächlich gezahlten Ransoms. Weitere 41 Opferunternehmen zahlten insgesamt 13 Millionen Dollar. Das Justizministerium schätzt die Gesamtverluste für den Zeitraum von Zolotarjovs’ Aktivität auf mehrere Hundert Millionen Dollar.
Besonders verstörend war Zolotarjovs’ Bereitschaft, auch Daten von Kindern zu missbrauchen. Der Bericht erwähnt explizit die Nutzung gestohlener Kindergesundheitsinformationen zur Erhöhung des Erpressungsdrucks – ein Zeichen der moralischen Skrupellosigkeit dieser Bande.
Zolotarjovs ist der erste Karakurt-Mitglied, das in den USA angeklagt und verurteilt wurde. Dies könnte der Startschuss für weitere Verfahren gegen andere Bandenmitglieder sein. Experten vermuten, dass noch weitere Akteure der Gruppe identifiziert und verfolgt werden könnten.
Für deutsche Unternehmen und Behörden ist dieser Fall ein wichtiges Signal. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt kontinuierlich vor Karakurt und verwandten Erpressungsgruppen. Sollte ein deutsches Unternehmen Opfer eines solchen Angriffs werden, greift die deutsche Datenschutz-Grundverordnung: Unternehmen sind verpflichtet, Datenpannen zu melden, und der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) kann Bußgelder bis zu 4 % des jährlichen Umsatzes verhängen.
