Die geplante Gesetzesinitiative der Bundesregierung markiert eine bedeutsame Eskalation bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz durch deutsche Strafverfolgungsbehörden. Während Sicherheitsbeamte bislang manuelle Recherchen durchführen mussten, würde das neue Gesetzespaket vollautomatisierte Gesichtserkennungstechnologien im großen Stil legalisieren.
Die Bundesregierung verteidigt ihre Position mit dem Argument, dass kein zentrales staatliches Bilddatenbank mit unbegrenzter Speicherung entstehe und dass Echtzeit-Überwachungskameraaufnahmen ausgeschlossen seien. Allerdings widerlegen diese Einwände nicht die Kernbedenken von Datenschützern: Die unkontrollierte Durchsuchung öffentlich verfügbarer Internetdaten könnte de facto zu einer flächendeckenden Massenüberwachung führen.
Grünen-Fraktionsvizechef Konstantin von Notz äußerte öffentlich seine Besorgnis: Die Gesetze seien gefährlich und würden die Privatsphäre “potenziell aller Menschen, auch völlig schuldloser Bürger” verletzten. Die Kritik der Koalition aus über ein Dutzend Bürgerrechtsorganisationen ist unmissverständlich: Sie sehen fundamentale Verstöße gegen Verfassungsrechte und Menschenrechte.
Bemerkenswert ist die zeitliche Koinzidenz: Einen Tag nach Ankündigung des Gesetzespakets reichte die Datenschutzorganisation noyb (none of your business) Klage gegen die Hamburger Datenschutzbehörde ein. Vorwurf: Sie setze die europäischen Gesetze nicht durch, die die Nutzung der Gesichtserkennungs-Suchmaschine PimEyes verbieten. PimEyes, mit Sitz in Dubai, hat Milliarden biometrischer Daten von ahnungslosen Bürgern gesammelt und macht diese kommerziell zugänglich.
Max Schrems, Gründer von noyb, warnt vor der “katastrophalen” Ausbreitung solcher Tools: “Stalking und Massenüberwachung von Millionen Menschen kann in Sekunden durchgeführt werden.” Dass die Hamburger Behörde PimEyes bereits für illegal befunden hat, aber nicht handelt, verdeutlicht die Enforcement-Lücken.
Für Deutschland ergibt sich eine paradoxe Situation: Während die Regierung Gesetze zur Ausweitung automatisierter Gesichtserkennung plant, scheinen Behörden gegen illegale kommerzielle Systeme untätig zu bleiben. Datenschutzbehörden und das BSI werden intensive Prüfungen vornehmen müssen, ob solche Maßnahmen der DSGVO und dem deutschen Grundgesetz entsprechen. Der Druck von Bürgerrechtsorganisationen wird weiter steigen.
