Die Festnahme auf Mallorca erfolgte auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls. Dem 35-Jährigen wird vorgeworfen, kurz nach der Abschaltung der vorherigen Version und der Verhaftung des früheren Administrators im Dezember 2024 eine vollständig neue technische Infrastruktur aufgebaut und betrieben zu haben – ebenfalls unter dem Namen Crimenetwork. So beschreibt es das BKA in einer Pressemitteilung.

Die neu aufgelegte Plattform bot ein ähnliches Spektrum illegaler Waren und Dienste an wie ihr Vorgänger. In kurzer Zeit sammelte sie 22.000 Nutzer und mehr als 100 Verkäufer.

Nach den bei der polizeilichen Maßnahme gesicherten Beweisen soll die neue Version von Crimenetwork Einnahmen von mindestens 3,6 Millionen Euro (4,2 Millionen US-Dollar) erzielt haben. Zusätzlich stellten die Ermittler rund 194.000 Euro (228.000 US-Dollar) an mutmaßlich illegalen Vermögenswerten sicher und sicherten umfangreiche Nutzer- und Transaktionsdaten für die weiteren Ermittlungen.

„Der Neustart von Crimenetwork ist gescheitert, und ein weiterer Administrator wird sich vor einem deutschen Gericht verantworten müssen", erklärte Carsten Meywirth, Leiter der Abteilung Cybercrime beim Bundeskriminalamt. Gemeinsam mit nationalen und internationalen Partnern setze man das Recht auch im Darknet konsequent durch; Cyberkriminalität zahle sich nicht aus. Auf dem beschlagnahmten Portal wurde ein Banner platziert, das Besucher über die Maßnahme informiert.

Der festgenommene Administrator muss sich nun nach Paragraf 127 des Strafgesetzbuchs sowie nach den Paragrafen 29a und 30a des Betäubungsmittelgesetzes verantworten – beides Tatbestände, die mit Freiheitsstrafe geahndet werden können.

Der Betreiber des ursprünglichen Crimenetwork-Marktplatzes wurde im März zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt; zudem wurde die Einziehung von mehr als 10 Millionen Euro an kriminellen Erträgen angeordnet. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.