Die Klage stützt sich auf mehrere Aussagen der Netflix-Führung, in denen bestritten wird, dass das Unternehmen Nutzerdaten sammle und an Werbetreibende weitergebe. So habe Geschäftsführer Reed Hastings während einer Telefonkonferenz zu den Geschäftszahlen im Jahr 2020 gegenüber Investoren erklärt: „Wir sammeln gar nichts." Man konzentriere sich darauf, die Mitglieder zufriedenzustellen, und sei „nicht in die ganze Kontroverse rund um Werbung verstrickt". Demgegenüber stellt die Klage die Aussage eines Netflix-Ingenieurs, der 2016 auf einer Konferenz auftrat und das Unternehmen als „Protokollierungsfirma, die gelegentlich Filme streamt" bezeichnete.

Laut Klageschrift erfasst und teilt Netflix Daten darüber, wie sich Nutzer und ihre Kinder verhalten: was sie anklicken, wie lange sie verweilen, was sie wiederholen oder überspringen, wo sie sich befinden, welche Apps sie nutzen und welche weiteren Geräte sie besitzen. Das Unternehmen verknüpfe aus IP-Adressen abgeleitete Standortdaten mit demografischen Merkmalen und Sehgewohnheiten, um „hochgradig feingranulare Zielgruppensegmente zu erstellen und punktgenau zugeschnittene Werbung auszuliefern".

Die Klage führt aus, dass Netflix Nutzerdaten an externe Werbetreibende, an die Datenhändler Experian und Acxiom sowie an Werbetechnik-Plattformen wie Google Display & Video 360 weitergebe. Dadurch ließen sich die Daten mit weiteren Informationen verknüpfen, die Dritte über die Nutzer gesammelt haben.

Besondere Aufmerksamkeit widmet die Klage den Kinderprofilen. Netflix dränge Eltern dazu, eigene Profile für ihre Kinder anzulegen, und bewerbe diese als „sicheren Bereich" für Kinder bis zwölf Jahre. Zwar zeige der Dienst Kindern keine zielgerichtete Werbung, sammle aber „aggressiv" Verhaltensdaten aus deren Konten. Insgesamt erfasse Netflix inzwischen täglich rund fünf Petabyte an Protokolldaten zum Nutzerverhalten.

Paxton bezeichnet die Datenschutzerklärung von Netflix als „dürftig"; sie informiere die Nutzer nicht über den vollen Umfang der Datenerhebung. Die Erklärung sei 2024 überarbeitet worden, nachdem niederländische Aufsichtsbehörden festgestellt hatten, dass das Unternehmen Verbraucher nicht angemessen über seine Datenerfassungspraktiken aufklärte. Dennoch bleibe sie der Klage zufolge „vage, irreführend und unvollständig".