Auslöser der Ermittlungen war nach Darstellung der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft ein Hinweis aus den USA: US-Behörden teilten ihren ukrainischen Kollegen mit, dass von der Ukraine aus operierende Hacker an Angriffen auf Nutzer amerikanischer E-Commerce-Plattformen beteiligt sein könnten. Die Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft erfolgte an einem Mittwoch.

Den Ermittlern zufolge verschaffte sich die Gruppe zwischen 2024 und 2025 unbefugten Zugriff auf Zehntausende Kundenkonten eines nicht näher benannten Online-Händlers in Kalifornien. Mindestens 5.800 dieser kompromittierten Konten nutzten die Täter, um unautorisierte Käufe im Wert von etwa 721.000 Dollar zu tätigen. Der dadurch verursachte Schaden beträgt nach Angaben der Behörden mehr als 250.000 Dollar, worin auch die Kosten für Rückbuchungen enthalten sind.

Zum Vorgehen erklärten die Ermittler, die Cyberkriminellen hätten mit Schadsoftware zum Datendiebstahl Geräte infiziert und so Anmeldedaten sowie Sitzungsdaten abgegriffen. Die gestohlenen Informationen seien anschließend aufbereitet und über Online-Plattformen sowie Telegram-Kanäle verkauft worden.

Im Zentrum der Ermittlungen steht ein 18-jähriger Bewohner der südukrainischen Stadt Odessa. Er soll die Online-Infrastruktur verwaltet haben, über die die erbeuteten Daten verarbeitet, verkauft und ausgewertet wurden. Zudem soll er Kryptowährungsdienste genutzt haben, um Transaktionen mit mutmaßlichen Komplizen abzuwickeln.

Die Strafverfolger durchsuchten zwei mit dem Verdächtigen in Verbindung stehende Wohnungen und stellten dabei nach eigenen Angaben Mobiltelefone, Computer, Bankkarten und elektronische Speichermedien sicher. Unter dem sichergestellten Material befanden sich den Behörden zufolge mutmaßliche Zugangsdaten für Plattformen zum Verkauf gestohlener Daten, mit kompromittierten Nutzern verknüpfte E-Mail-Konten, Aktivitätsprotokolle von Servern sowie Informationen zu Konten bei Kryptobörsen.

Welche Hackergruppe konkret beteiligt gewesen sein soll und welche Schadsoftware zum Einsatz kam, gaben die Behörden nicht bekannt. Eine Anfrage um Stellungnahme hatte die Polizei bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht beantwortet.