Jacob Butler, alias „Dort”, wird vorgeworfen, das Kimwolf-Botnet entwickelt und betrieben zu haben – eine Variante des ebenfalls gefürchteten AISURU-Botnets. Das Netzwerk zeichnete sich durch eine perfide Strategie aus: Die Betreiber infiltrierten Internet-of-Things-Geräte (IoT), die durch Firewalls geschützt sein sollten, darunter digitale Fotorahmen, Überwachungskameras und ähnliche Geräte. Diese harmlosen Endgeräte wurden anschließend als Zombies missbraucht.
Das Geschäftsmodell folgte dem Cybercrime-as-a-Service-Prinzip: Butler und seine Komplizen verkauften Zugriff auf das infizierte Gerätenetz an andere Cyberkriminelle, die damit massive DDoS-Attacken (Distributed Denial of Service) durchführten. Die Anschläge zielten auf Computer und Server weltweit ab – darunter auch US-amerikanische Verteidigungsnetzwerke (DoD Information Network).
Die Dimensionen sind beeindruckend: Das Kimwolf-Botnet soll über 25.000 Angriffskommandos ausgegeben haben. Bei einer Attacke erreichten die Botnets Spitzenwerte von 31,4 Terabit pro Sekunde – Rekordwerte in der Geschichte von DDoS-Attacken.
Butlers Identität wurde erstmals vom renommierten US-Sicherheitsjournalisten Brian Krebs im Februar 2024 öffentlich gemacht. Der Verdächtige bestritt dies zunächst und behauptete, sein altes Account sei kompromittiert worden.
Die entscheidende Zerschlagung erfolgte zwei Monate vor der Verhaftung durch eine internationale Zusammenarbeit von USA, Kanada und Deutschland. Die Behörden zerstörten die Command-and-Control-Infrastruktur von Kimwolf, AISURU, JackSkid und Mossad. Parallel dazu wurden Beschlagnahmebefehle gegen 45 DDoS-for-Hire-Plattformen erlassen und vollstreckt.
Deutschland spielte in dieser Operation eine Schlüsselrolle – ein Zeichen der zunehmenden Zusammenarbeit zwischen europäischen und nordamerikanischen Cybersicherheitsbehörden. Für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) ist der Fall exemplarisch für die Notwendigkeit internationaler Maßnahmen gegen organisierte Cyberkriminalität.
Butler droht eine Strafe von bis zu zehn Jahren Haft wegen der Anklage der Beihilfe zum Computermissbrauch. Der Fall unterstreicht die wachsende Seriösität von Strafverfolgung im Cyberspace – auch international.
