Der als Musterverfahren geltende Fall war der erste seiner Art. Mindestens 1.200 Schulbezirke werfen Meta, Snap, YouTube und TikTok vergleichbare Schäden vor, doch die übrigen Klagen sind bislang nicht verhandelt worden.
Der Schulbezirk Breathitt County hatte mehr als 60 Millionen Dollar verlangt, um ein langfristiges Programm gegen psychische und schulische Probleme infolge exzessiver Social-Media-Nutzung einzurichten. Die im Vergleich vereinbarte Zahlungssumme wurde nicht öffentlich gemacht. Snap, TikTok und YouTube hatten sich bereits in der vergangenen Woche mit dem Bezirk geeinigt; der Geschworenenprozess war für Juni angesetzt.
Plattformbetreiber sind zuletzt in ähnlichen Verfahren vor Gericht unterlegen. Im März wurden Meta und YouTube von Geschworenen für die Social-Media-Sucht eines jungen Mädchens in Kalifornien haftbar gemacht, die deren psychische Probleme verursacht haben soll; Meta wurde zur Zahlung von sechs Millionen Dollar an das Mädchen verurteilt. Ebenfalls im März entschieden Geschworene in New Mexico gegen Meta und sprachen dem Bundesstaat 375 Millionen Dollar zu, nachdem der Generalstaatsanwalt geklagt hatte. Er warf dem Konzern vor, die Sicherheit und psychische Gesundheit von Kindern zu gefährden. Ein Sprecher von Meta reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage um Stellungnahme.
Die Kläger argumentieren, Meta gestalte seine Plattformen mit Absicht suchterzeugend – durch schädliche Algorithmen, Push-Benachrichtigungen und endloses Scrollen. Diese Entwurfsentscheidungen und die daraus folgende Abhängigkeit hätten die Schulen erhebliche Summen gekostet.
In seiner Klageschrift warf der Schulbezirk Breathitt County den Plattformen vor, ihr Geschäft so zu betreiben, dass sie „die Neurophysiologie der Belohnungssysteme des Gehirns ausbeuten". Die Plattformen nähmen gezielt junge Menschen ins Visier, weil ihre Gewinne mit der auf den Plattformen verbrachten Zeit stiegen. Jugendlichen in den USA fehle es „an emotionaler Reife, Impulskontrolle und psychischer Widerstandskraft, um die Manipulation und den Schaden, die über die Social-Media-Plattformen geschehen, zu erkennen, zu verstehen und ihnen entgegenzutreten".
Der Bezirk gab an, erhebliche Mittel für die Erfassung und Behandlung der Folgen der Social-Media-Sucht aufgewendet zu haben, die sich unter anderem in Suiziden, Cybermobbing und weiterem Missbrauch im Netz geäußert habe. „Trotz der größten Anstrengungen des Klägers hält die Krise der psychischen Gesundheit an, und das Budget reicht nicht aus, um die nötigen Schritte zu unternehmen", heißt es in der Klageschrift. Der Kläger brauche deutlich mehr Mittel, um angesichts dieser von den Beklagten mitverursachten Krise möglicherweise lebensrettende Programme umzusetzen.
