Die Verurteilung des kanadischen Täters offenbart die systematische Vorgehensweise moderner Cyberkrimineller bei der Ausbeutung von Kindern. Zwischen 2014 und seiner Verhaftung 2021 operierte Pathmanathan unter mehreren gefälschten Profilen auf Instagram und Facebook Messenger. Er gab sich als jugendlicher Junge aus New Jersey aus, um Kinder im Grundschulalter — teilweise erst sechs Jahre alt — zu kontaktieren und zu manipulieren.
Das Vorgehen folgte einem klassischen Grooming-Muster: Nach dem Aufbau von Vertrauen forderte Pathmanathan die Kinder auf, intime Inhalte zu versenden. Die gesammelten Videos und Bilder speicherte er auf seinem Computer. Besonders perfide war seine Taktik bei Verweigerung: Er drohte den Kindern damit, das Material bei deren Freunden und Familie zu verbreiten — eine Praxis, die als Sextortion bekannt ist.
Das Bundesjustizministerium betonte, dass Pathmanathan methodisch und über Jahre hinweg Kinder „gejagt” habe. Die Anklage umfasste Vorwürfe der Herstellung von Kindesmissbrauchsmaterial und der Nötigung und Verführung von Minderjährigen. Im Januar 2022 bekannte sich Pathmanathan schuldig.
Bereits 2022 war der Täter in Kanada zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die 33-jährige US-Strafe kommt zusätzlich hinzu. Nach seiner Freilassung muss Pathmanathan sich als Sexualstraftäter registrieren lassen und unterliegt einer zehnjährigen Überwachung.
Für Deutschland ist dieser Fall ein Weckruf. Das BSI warnt kontinuierlich vor solchen Phänomenen. Eltern sollten ihre Kinder über die Risiken sozialer Medien aufklären und deren Aktivitäten überwachen. Schulen und Behörden setzen auf Präventionsprogramme. Die Plattformbetreiber stehen in der Pflicht, verdächtige Aktivitäten zu melden und Täter zu sperren — eine Verpflichtung, die nicht immer konsequent umgesetzt wird.
