Nach Angaben des Ausschusses streicht der Kompromissentwurf jene Sorgfaltspflicht, die viele Abgeordnete beider Parteien seit Langem gefordert hatten. Die Bestimmung hätte Online-Plattformen dazu verpflichtet, angemessene Schutzmaßnahmen gegen bestimmte Schäden zu treffen, darunter Suizidgedanken, Essstörungen und Cybermobbing, und dafür auch algorithmische sowie gestalterische Funktionen zu verändern.

Senatorin Marsha Blackburn kritisierte das Fehlen dieser Regel deutlich. „Ohne eine Sorgfaltspflicht werden Big-Tech-Unternehmen den Status quo beibehalten und den Profit vor die Sicherheit unserer Kinder stellen“, erklärte sie am Montag. Weiter sagte Blackburn, es brauche „einen starken bundesweiten Standard“, der sicherstelle, dass Big Tech seine Produkte nicht so gestalten könne, dass sie Kinder abhängig machten, ausbeuteten und schädigten. Trotz der Streichung hatten laut Vorlage 76 Senatorinnen und Senatoren aus beiden Parteien die Aufnahme einer solchen Sorgfaltspflicht unterstützt.

Der Gesetzentwurf sieht stattdessen vor, dass bundesrechtliche Vorgaben schwächere Gesetze der Bundesstaaten verdrängen, strengere Regeln einzelner Staaten aber weiter möglich bleiben. Zudem ermöglicht die Vorlage, einige KI-Gesetze auf Ebene der Bundesstaaten zu verdrängen.

Inhaltlich bündelt das Paket mehrere Einzelmaßnahmen. Minderjährigen soll die Nutzung selbstlöschender Nachrichten untersagt werden. KI-Chatbots müssten kenntlich machen, dass sie keine Menschen sind. Pornoseiten würden zur Altersverifikation verpflichtet. Hinzu kommen Bestimmungen zur Regulierung von Videospielen sowie ein Register für Datenhändler bei Plattformen, die Daten von Kindern erhalten.

Das KIDS Act fungiert inzwischen als Trägergesetz für das Kids Online Safety Act, das Blackburn und Senator Richard Blumenthal im Februar 2022 erstmals vorgestellt hatten. Wie der Senat weiter vorgehen wird, ist nach dem aktuellen Stand offen. Blackburn arbeitet nach Angaben des Berichts mit dem Weißen Haus an einer eigenen aktualisierten Fassung. Diese soll voraussichtlich sowohl eine Sorgfaltspflicht als auch Regeln gegen KI-Deepfakes und gegen das Herunterladen von Apps durch Minderjährige ohne elterliche Zustimmung enthalten.

Ein früherer Entwurf hatte den Ausschuss bereits im März entlang der Parteilinien passiert. Der Ausschussvorsitzende Brett Guthrie drängte danach auf eine parteiübergreifende Lösung. Die neue Fassung könnte Berichten zufolge bereits in der kommenden Woche im Plenum des Repräsentantenhauses behandelt werden.

Guthrie sprach von einer „parteiübergreifenden Einigung, die die bislang stärksten Schutzmaßnahmen schaffen würde“. Das KIDS Act gehe gegen „nachgewiesene Schäden“ durch Online-Plattformen vor, von sozialen Medien über Spiele bis hin zu künstlicher Intelligenz und Pornografie, schaffe neue Datenschutzvorgaben für Kinder und Jugendliche und gebe Eltern die nötigen Werkzeuge, um sich gegen Big Tech zu wehren.

Kritik kommt von Fachleuten für digitale Freiheitsrechte. Kate Ruane, Direktorin des Free Expression Project beim Center for Democracy and Technology, lobte zwar einige Bestimmungen zum besseren Schutz von Kindern im Netz, warnte aber zugleich vor „ernsten verfassungsrechtlichen Bedenken“. Konkret, so Ruane, werde der Entwurf die Altersverifikation beim Zugang zu Onlinediensten begünstigen und damit die Privatsphäre aller Internetnutzer gefährden – von Kindern ebenso wie von Erwachsenen. Außerdem bedrohe er das Recht von US-Bürgern auf Zugang zu verfassungsrechtlich geschütztem Material. „Alle Nutzer, auch Kinder, verdienen starke Datenschutzgarantien und keine Vorgaben, immer mehr persönliche Angaben machen zu müssen, sobald sie online gehen“, sagte sie.