Die nun verlängerte Regelung geht auf das Jahr 2021 zurück und erlaubt freiwillige Scans nach Material über sexuellen Kindesmissbrauch. Nicht erfasst sind laut Vorlage verschlüsselte Plattformen wie Signal. Nachdem die Rechtsgrundlage im April ausgelaufen war, hatten einige Abgeordnete und weitere Verantwortliche, darunter Parlamentspräsidentin Roberta Metsola, die Verlängerung nachdrücklich vorangetrieben.

Auch nach dem Auslaufen der Regel hatten große Plattformen die Scans dem Bericht zufolge fortgesetzt. Europäische Stellen warnten jedoch davor, dies ohne rechtlichen Schutz zu tun. Mit dem aktuellen Beschluss gibt das Parlament Anbietern wie Google, Microsoft und Meta nun bis 2028 rechtliche Absicherung und eine klare Linie für die Fortsetzung dieser Prüfungen.

Besonders umstritten ist der Weg, auf dem die Entscheidung zustande kam. Die Abstimmung am Donnerstag erfolgte am Tag vor der Sommerpause im Rahmen eines ungewöhnlichen Verfahrens, das eine absolute Mehrheit verlangte, um die Bestimmung zu Fall zu bringen. Da bei einer solchen Abstimmung auch nicht anwesende Abgeordnete faktisch als Zustimmung gewertet werden, wurde die Maßnahme angenommen, obwohl unter den Anwesenden mehr Parlamentarier dagegen als dafür waren. Kritiker halten das auch deshalb für brisant, weil das Parlament dieselbe Maßnahme drei Monate zuvor unter normalen Bedingungen abgelehnt hatte.

Rand Hammoud vom Europe’s Center for Democracy and Technology sprach in einem Blogbeitrag von „stark politisierten Verfahrensmanövern“. Diese seien von Metsola angetrieben worden und stellten eine beispiellose Taktik dar. Zudem kritisierte Hammoud die Abgeordneten dafür, „das eigene Mandat des Parlaments und dessen frühere Abstimmung zu überschreiten“.

Parallel dazu läuft eine weitreichendere Debatte über eine neue, dauerhafte Regelung, die in Insiderkreisen als „Chatkontrolle 2.0“ bezeichnet wird. Seit November 2023 verhandeln die Abgeordneten über einen permanenten Rahmen, kamen dabei aber bislang kaum voran. Nach Darstellung von Simeon de Brouwer, Politikberater bei European Digital Rights, könnte die schärfste Variante von 2.0 Anbieter dazu verpflichten, Gespräche und gespeicherte Inhalte zu scannen, auch bei Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation.

Strafverfolgungsbehörden werben seit Längerem deutlich für eine dauerhafte Zulassung solcher Scans. Als die bisherige Regel im April auslief, erklärte Europol-Direktorin Catherine De Bolle, es sei „entscheidend für den Schutz von Kindern, dass Online-Dienste weiterhin mutmaßliches Material über sexuellen Kindesmissbrauch erkennen und den zuständigen Behörden melden können“.

De Brouwer hält die Eingriffe dagegen für zu weitreichend. Die Chatkontrolle erlaube es Technologiekonzernen, „ohne richterliche Anordnung, mit kaum oder ganz ohne Aufsicht und ohne Rechtsgrundlage Millionen von Gesprächen auszuspähen“, sagte er.