Das Urteil in Chatrie v. United States ist laut Quelltext die erste große Entscheidung des Supreme Court zum vierten Verfassungszusatz seit acht Jahren. Der Fall drehte sich um die Praxis, dass Strafverfolger große Technologiekonzerne dazu drängen, Standortverläufe von Nutzern herauszugeben, um festzustellen, welche Telefone sich zu einer bestimmten Zeit in der Nähe eines Tatorts befanden. Im konkreten Fall ging es um Google, das der Polizei eine Liste der Geräte innerhalb des betroffenen Geofence-Bereichs übermittelte.

Nach Einschätzung von Michael Soyfer, Anwalt beim Institute for Justice, betonte das Gericht besonders die „rückblickende und unterschiedslose“ Natur dieser Überwachung von Standortverläufen. Diese Beschreibung passe auch auf ALPR-Daten, sagte er bei einer Veranstaltung am Mittwoch. Zudem stärke das Urteil die Argumentation gegen Kennzeichenerfassungssysteme, weil das Gericht darauf geschaut habe, worauf die Polizei in ihrer Datenbank insgesamt Zugriff habe — und nicht nur darauf, welche Daten im Einzelfall tatsächlich abgerufen wurden. Das Gericht stelle damit die generellen Fähigkeiten einer Technologie in den Vordergrund, nicht bloß ihre konkrete Nutzung.

Soyfer zufolge könnte die Entscheidung auch Folgen für andere Ermittlungsinstrumente haben, darunter Reverse-Keyword-Abfragen, Cell-Tower-Dumps und den Kauf kommerzieller Standortdaten von Datenhändlern durch Strafverfolger.

Flock Safety weist diese Übertragbarkeit zurück. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte, die Entscheidung sei für Flock nicht relevant. Das Urteil betreffe Geofence-Beschlüsse für den Google-Standortverlauf, was sich grundlegend von Kennzeichenerkennungstechnologie unterscheide. Google-Standortverläufe stammten von persönlichen Mobilgeräten und offenbarten fortlaufende Bewegungen durch öffentliche wie private Orte. Flocks ALPR-Technik erfasse dagegen Momentaufnahmen von Fahrzeugen, die sich im öffentlichen Raum befänden.

Nach Darstellung von Flock haben Gerichte ALPR wiederholt und einheitlich anders behandelt als Technologien wie Mobilfunkzellen-Standortdaten und mobile Geolokalisierungsdaten. Das Unternehmen sieht daher keinen Bruch mit der bisherigen Rechtsprechung. Ein Hinweis in der Entscheidung des Supreme Court scheine zudem zwischen Standards für Vorgänge auf „öffentlichen Straßen“ und anderen Formen der Verfolgung zu unterscheiden, so das Unternehmen.

Im Chatrie-Verfahren hatte die Regierung argumentiert, dass Geofence-Abfragen mit kurzen Zeitfenstern keinen Schutz nach dem vierten Verfassungszusatz auslösten. Der Supreme Court folgte dem nicht. Das Gericht erklärte laut Urteil, die Regierung liege falsch mit ihrer Annahme, kurzfristige Standortinformationen könnten keine privaten Angelegenheiten offenbaren. Schon wenige Stunden Standortverlauf könnten zeigen, ob jemand einen „unbestreitbar privaten“ Ort aufgesucht habe, etwa einen Psychiater, eine Abtreibungsklinik, ein AIDS-Behandlungszentrum, einen Stripclub oder ein Stundenhotel. Der Standortverlauf ermögliche es Polizisten gerade, auf diese Orte zu fokussieren und zu sehen, wer in einem bestimmten Zeitfenster dort erscheine.

Andrew Guthrie Ferguson, Juraprofessor an der George Washington University und Autor von „Your Data Will Be Used Against You“, sieht deshalb wichtige Parallelen zwischen Kennzeichenabfragen und Mobilfunk-Standortverläufen. Kennzeichen seien in Netze polizeilicher Personendaten eingebunden, die Aufenthaltsorte, Bewegungsmuster und Wohnorte sichtbar machten. Moderne ALPR-Systeme seien nur der Verbindungspunkt zu einem viel größeren System persönlich aufschlussreicher Informationen, die in Polizeidatenbanken und verknüpften öffentlichen Datenbanken gespeichert seien. Diese umfassten oft nicht nur ALPR-Daten, sondern auch dokumentierte Aktivitäten in sozialen Medien, Überwachungsvideos aus tausenden öffentlichen und privaten Kameras, Aufnahmen von Bodycams und Drohnen, Daten aus Sensoren zur Erkennung von Schussgeräuschen sowie Videos aus Polizeifahrzeugen. Laut Ferguson speichern Polizeibehörden dort zudem sehr detaillierte Informationen über beobachtete Personen und können so außergewöhnlich genaue Dossiers erstellen.

Zwar gebe es Unterschiede, weil Kennzeichen gerade zur Identifikation gedacht seien, sagte Ferguson. Es sei aber ein Fehler, ALPR isoliert zu betrachten. Chatrie stärke klar die verfassungsrechtliche Argumentation gegen eine Kennzeichendatenerhebung ohne richterlichen Beschluss.