Das US-Justizministerium teilte am Dienstag mit, dass eine Anklage gegen drei russische Staatsangehörige und zwei Unternehmen veröffentlicht wurde. Im Zentrum stehen Aleksandr Alexandrovich Volosovik, Kirill Andreevich Zatolokin und Yulia Pankova sowie die Firmen ML.Cloud und Media Land.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, ML.Cloud und Media Land betrieben zu haben. Nach Darstellung der US-Behörden boten die beiden Unternehmen Bulletproof-Hosting-Dienste an, die von einem breiten Spektrum von Bedrohungsakteuren genutzt worden sein sollen. Das Justizministerium nennt dabei sowohl profitorientierte Banden als auch staatlich unterstützte Gruppen.
Laut Anklage umfasste die Infrastruktur von ML.Cloud und Media Land Systeme in China, den Niederlanden, Finnland und sogar in den Vereinigten Staaten. Nach Angaben des Justizministeriums wurde diese Infrastruktur für Phishing, DDoS-Angriffe, Brute-Force-Angriffe und Ransomware genutzt. Zudem sollen darüber Cybercrime-Marktplätze und Foren gehostet worden sein.
Die Behörden erklärten weiter, dass Bedrohungsakteure die beiden Dienste eingesetzt hätten, um mindestens 42 Einrichtungen in 21 US-Bundesstaaten anzugreifen. Insgesamt seien dadurch Schäden in Höhe von mehreren zehn Millionen Dollar entstanden.
Die Anklage gegen Volosovik, Zatolokin und Pankova wurde bereits im Dezember 2024 erhoben, aber erst jetzt entsiegelt. Neu öffentlich sind die Namen der Verdächtigen und ihrer Unternehmen allerdings nicht. Laut dem Bericht hatten die Vereinigten Staaten und ihre Verbündeten sie bereits zuvor zusammen mit weiteren Personen und Firmen mit Verbindungen zu kriminellen Aktivitäten sanktioniert.
Zusätzlich kündigten die USA am Dienstag eine Belohnung von bis zu 10 Millionen Dollar für Hinweise auf die Betreiber von ML.Cloud und Media Land an. Möglich sei auch eine Umsiedlung für Informanten.
Der Bericht ordnet den Fall zudem in einen größeren Kontext ein: Verurteilungen von Administratoren russischer Bulletproof-Hosting-Dienste zu Haftstrafen in den Vereinigten Staaten seien zwar nicht häufig, aber auch nicht beispiellos.
