Nach Angaben der Europäischen Kommission hat Google in den Suchergebnissen eigene Angebote aus den Bereichen Shopping, Hotels, Verkehr und Sport prominenter behandelt als Dienste von Drittanbietern. Damit habe das Unternehmen seine Pflichten aus dem DMA verletzt, der von Gatekeepern verlangt, fremde Dienste in Rankings fair zu behandeln, statt die eigenen zu bevorzugen.

Der zweite Vorwurf betrifft den Google Play Store. Die Kommission erklärte, Google hindere App-Entwickler daran, Nutzer frei über Angebote zu informieren, diese zu bewerben und Verträge über Vertriebskanäle ihrer Wahl abzuschließen. Dazu zählten ausdrücklich auch App-Stores von Drittanbietern. Die Behörde sieht darin einen Verstoß gegen die DMA-Vorgaben zur fairen Wettbewerbsgestaltung auf digitalen Plattformen.

Die Strafe setzt sich aus zwei Teilen zusammen: 460 Millionen Euro für die Bevorzugung eigener Dienste in der Suche und 430 Millionen Euro für die beanstandeten Steuerungspraktiken im App-Store. Zugleich ordnete die Kommission an, dass Google die Verstöße innerhalb von 60 Tagen beendet. Kommt das Unternehmen dem nicht nach, können Strafzahlungen von bis zu 5 Prozent des weltweiten Umsatzes folgen. Google kann gegen die Entscheidungen Rechtsmittel einlegen.

Die Kommission verwies zugleich darauf, dass Google bereits Änderungen teste. Demnach erprobt der Konzern Anpassungen daran, wie eigene Dienste in Suchergebnissen platziert werden, und hat Änderungen an seinen Steuerungsbedingungen eingeführt. Die Brüsseler Behörde wertete das als erheblichen Fortschritt in Richtung DMA-Konformität.

Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, gerechten und wettbewerbsfähigen Übergang, erklärte, Google habe die Anforderungen des Digital Markets Act nicht wirksam erfüllt, weshalb die Kommission nun „entschlossene, aber ausgewogene Durchsetzungsmaßnahmen“ ergriffen habe. Sie betonte außerdem, die besten Produkte sollten sich durchsetzen, weil sie besser seien, nicht weil sie dem Unternehmen gehörten, das die Suchmaschine betreibe. Zudem hätten europäische Verbraucher ein Recht darauf, von App-Entwicklern auf die besten Angebote hingewiesen zu werden, auch wenn der Betreiber des App-Stores daran nichts verdiene.

Es ist nicht die einzige hohe Sanktion gegen Google in Europa. Im September verhängte die Europäische Kommission bereits eine Geldbuße von 2,95 Milliarden Euro, weil Google seine Adtech-Dienste im Markt für digitale Werbetechnologie nach ihrer Einschätzung zulasten von Wettbewerbern bevorzugt habe. Im selben Monat belegte zudem die französische Datenschutzbehörde das Unternehmen mit weiteren 325 Millionen Euro, weil zwischen E-Mails von Gmail-Nutzern ohne deren Einwilligung Werbung angezeigt worden sei und Cookie-Vorschriften verletzt worden seien.

Zuletzt scheiterte Google Anfang Juli auch mit einer endgültigen Berufung gegen eine EU-Kartellstrafe von 4,1 Milliarden Euro. In diesem Verfahren ging es um den Einsatz von Android zur Förderung des eigenen Suchdienstes und des Chrome-Webbrowsers.