Das ICO kritisiert in seinem offenen Brief, dass viele Plattformen zwar ein Mindestalter von 13 Jahren festlegen, sich zur Durchsetzung jedoch allein auf die ehrlichen Altersangaben der Kinder verlassen. „Da sich diese Selbstauskunft leicht umgehen lässt, können minderjährige Kinder problemlos auf Dienste zugreifen, die nicht für sie gestaltet wurden", heißt es in dem Schreiben. Dadurch würden Kinder unter 13 gefährdet, weil ihre Daten unrechtmäßig und ohne den ihnen zustehenden Schutz erhoben und verwendet werden könnten.

Die Behörde stellt weitere regulatorische Schritte in Aussicht, falls die Plattformen nicht mehr unternehmen, um Kindern unter 13 Jahren den Zugang zu verwehren. Sie betont, dass Technologien zur Altersprüfung in den vergangenen Jahren deutlich zuverlässiger geworden seien, viele Dienste den Einsatz aber bislang versäumt hätten.

Ofcom erklärte, Social-Media-Plattformen und Roblox hätten der Behörde intern zugesichert, sich für sichere Online-Umgebungen für Kinder einzusetzen. Die Antworten der Unternehmen auf die Forderung will Ofcom im Mai öffentlich machen und anschließend etwaige weitere regulatorische Schritte ankündigen.

„Diese Onlinedienste sind allseits bekannte Namen, doch sie versäumen es, die Sicherheit von Kindern in den Mittelpunkt ihrer Produkte zu stellen", erklärte Dame Melanie Dawes, Geschäftsführerin von Ofcom. Es bestehe eine Lücke zwischen dem, was Technologieunternehmen im Privaten versprächen, und dem, was sie öffentlich für die Sicherheit von Kindern täten.

Ofcom stellt vier Forderungen: wirksame Verfahren zur Altersprüfung, „ausfallsichere" Schutzmechanismen gegen Cybergrooming, sicherere Inhalte-Feeds und ein Ende der Produkttests an Kindern. Nach Recherchen der Behörde greifen 72 Prozent der 8- bis 12-Jährigen auf die Seiten und Apps der Plattformen zu.

Der Vorstoß fällt in eine Zeit, in der zahlreiche europäische Länder Social-Media-Verbote für Kinder prüfen oder einführen. Im Januar kündigte die britische Regierung an, ein Verbot für Kinder unter 16 Jahren zu erwägen, und verwies auf den Austausch mit Australien über die Wirkung des dort in Kraft getretenen Verbots. Ein Verbotsantrag wurde von Abgeordneten zwar abgelehnt, könnte aber nach Abschluss eines laufenden Konsultationsverfahrens der Regierung noch umgesetzt werden.