Das Memorandum des Weißen Hauses weist das National Coordination Center an, innerhalb von 60 Tagen ein Programm einzurichten, über das ausgewählte US-Unternehmen im Auftrag der Regierung gegen ausländische transnationale kriminelle Organisationen vorgehen können. Nach Darstellung des Dokuments sollen die „innovativen Fähigkeiten“ des Privatsektors genutzt werden, um solche Gruppen zu kompromittieren und zu stören.

Das Weiße Haus formuliert das Ziel so: Durch die Zusammenarbeit mit überprüften US-Unternehmen, die der Leitung und Aufsicht der Bundesregierung unterstehen, solle die Fähigkeit gestärkt werden, Bedrohungen durch transnationale kriminelle Organisationen zu bekämpfen sowie gegen transnationale Cyberkriminalität, Betrug und andere räuberische Machenschaften gegen amerikanische Bürger vorzugehen.

Vorgesehen sind zwei Kategorien von Einsätzen. Cyber-Überwachungsoperationen erlauben den Zugriff auf sensible Daten ohne Genehmigung des Eigentümers oder Betreibers. Cyber-Effektoperationen können zur Störung, Verweigerung, Beeinträchtigung oder Zerstörung von Informationssystemen, Netzwerken oder Infrastruktur führen. Teilnehmen dürfen laut Memorandum private US-Firmen, die in die Initiative aufgenommen wurden und eine Freigabe für Cyberoperationen unter Leitung der US-Regierung erhalten haben.

Als Ziele nennt das Dokument ausländische Gruppen, die cybergestützte Straftaten gegen die US-Regierung, eine US-Person oder US-Interessen begehen. Ausgenommen sind demnach Gruppen, die institutionell Teil einer ausländischen Regierung sind oder vollständig unter deren Leitung handeln — es sei denn, es liegen Belege für eine solche Verbindung vor.

Zugleich zieht das Memorandum Grenzen für die Einsätze. Unternehmen müssen Operationen stoppen, wenn diese die genehmigten Parameter oder Beschränkungen überschreiten, etwa wenn eine US-Person, ein in den USA gelegenes Informationssystem oder ein von einer US-Person kontrolliertes Informationssystem betroffen wäre. In solchen Fällen sind die Firmen verpflichtet, Verfahren zur Datenminimierung anzuwenden und das NCC unverzüglich zu informieren; dieses muss anschließend das Justizministerium benachrichtigen.

Bereits zu Beginn dieses März hatte das Weiße Haus Pläne angekündigt, um Cyberkriminalität, Betrug und andere räuberische Methoden transnationaler krimineller Organisationen zu bekämpfen, die sich gegen amerikanische Bürger richten. Genannt wurden dabei der Einsatz von Ransomware und Malware, Phishing, Finanzbetrug, Sextortion, sogenannte „Pig-Butchering“-Betrugsmaschen und Identitätsvortäuschung.

Ein begleitendes Informationsblatt beziffert die von amerikanischen Verbrauchern gemeldeten Verluste durch cybergestützte Kriminalität auf geschätzt 20,8 Milliarden US-Dollar. Darin wiederholt das Weiße Haus die Begründung, dass die Zusammenarbeit mit überprüften US-Unternehmen die Möglichkeiten im Kampf gegen Bedrohungen durch transnationale kriminelle Organisationen erweitern solle.

Der Quelltext bewertet den Vorstoß als deutliche Ausweitung der Rolle privater Unternehmen bei offensiven Cyberoperationen gegen Gegner der USA. Zugleich heißt es, Fachleute sähen mehrere rechtliche und sicherheitsbezogene Risiken. Bestehende US-Gesetze untersagen privaten Firmen derzeit Cyberangriffe oder Störaktionen ohne richterliche Genehmigung.

Der Schritt fällt zudem in eine Phase, in der auch die deutsche Regierung einem Gesetzentwurf zugestimmt hat, der Auslands- und Inlandsnachrichtendiensten weitreichende Befugnisse einräumen würde: zum Abschalten feindlicher Server, zur Störung ausländischer Cybernetze, zu Gegenangriffen gegen staatlich unterstützte Hacker und zur Sabotage gegnerischer Lieferketten.