Der Prozess begann am Montag vor dem Bezirksgericht Zürich. Schweizer Behörden haben den Namen des Angeklagten bislang nicht öffentlich gemacht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sitzt der Mann seit Oktober 2021 in Untersuchungshaft, ein Urteil wird im September erwartet.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zwischen Dezember 2018 und Mai 2020 direkt an Angriffen auf zehn Unternehmen in der Schweiz und anderen Ländern beteiligt gewesen zu sein. Den Schaden beziffert sie auf mehr als 130 Millionen Schweizer Franken; in diese Summe fließen laut Anklage entgangene Einnahmen und die Kosten für den Wiederaufbau betroffener Computersysteme ein.

Nach Darstellung der Ankläger war der Ukrainer ein Schlüsselfigur auf Entwicklerseite einer internationalen Erpressergruppe. Diese habe Unternehmensnetzwerke gehackt, Daten entwendet und Systeme verschlüsselt, um Lösegeld zu erpressen. Als Beispiele für mutmaßliche Opfer nennt die Anklage Stadler Rail, Crealogix und Meier Tobler.

Der Angeklagte widersprach dieser Darstellung vor Gericht. Den auf seinen Geräten gefundenen Ransomware-Quellcode erklärte er damit, dass dieser aus der Arbeit für einen Kunden aus dem Bereich Cybersicherheit stamme, für den er als Berater tätig gewesen sei. Seine Verteidigung griff zudem die digitalen Beweise an und argumentierte, die Ermittler hätten die sichergestellten Daten nicht lückenlos dokumentiert.

Laut Schweizer Journalisten, die die Verhandlung am Montag verfolgten, führt die Staatsanwaltschaft einen weiteren ukrainischen Hacker namens Oleksandr Ieremenko als zentrale Figur an. Er habe von Moskau aus operiert und die vom Angeklagten in der Schweiz ausgeführten Attacken gesteuert. Die Schweizer Staatsanwaltschaft verwies außerdem auf die Aussage einer Quelle in der Ukraine, wonach Ieremenko Schutz durch den russischen Inlandsgeheimdienst FSB genossen habe.

Ieremenko soll 2022 in Moskau nach einem Sturz aus einem Fenster ums Leben gekommen sein. Die Staatsanwaltschaft erklärte jedoch, sie habe nicht klären können, ob es sich um einen Unfall, Suizid oder eine Tötung handelte. Belege für direkte Verbindungen des Angeklagten selbst zu russischen Geheimdiensten legten die Ankläger nicht vor.

Ausgangspunkt des Falls waren Ermittlungen nach Ransomware-Angriffen auf Unternehmen in Zürich im Jahr 2019. Daraus entwickelte sich nach Angaben der Anklage eine internationale Untersuchung unter Beteiligung von Behörden aus der Schweiz, Frankreich, den Niederlanden, Norwegen, der Ukraine und den Vereinigten Staaten.

Neben den Vorwürfen im Zusammenhang mit Ransomware muss sich der Angeklagte auch wegen Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten. Schweizer Medien berichteten, Ermittler hätten bei einer Durchsuchung in einem verschlüsselten Dateicontainer fast 7.000 Bilder und mehr als 500 Videos mit sexuellen Handlungen unter Beteiligung von Kindern gefunden. Frühere Unterlagen des Bundesgerichts bestätigen demnach, dass Pornografiedelikte Teil des Strafverfahrens sind.