Das US-Justizministerium beschreibt ein Vorgehen von erheblicher Systematik: Strahler erstellte den Angaben zufolge mehr als 700 Bilder – sowohl von realen Opfern als auch von animierten Personen – und stellte sie auf eine Website ein, die dem sexuellen Missbrauch von Kindern gewidmet war. Weitere 2.400 Bilder und Videos auf seinem Mobiltelefon wurden als Darstellungen von Nacktheit, als verändertes Material sexuellen Kindesmissbrauchs oder als Gewaltdarstellungen eingestuft.
Die Erpressung reichte über das direkte Umfeld der Betroffenen hinaus. Strahler teilte KI-generierte Pornovideos mit Kolleginnen und Kollegen seiner Opfer und forderte von den Müttern mehrerer der belästigten Frauen Nacktfotos – andernfalls, so seine Drohung, werde er die gefälschten obszönen Aufnahmen ihrer Töchter veröffentlichen.
Hinzu kamen Sprachnachrichten mit Vergewaltigungsdrohungen, in denen er die Wohnadressen der Frauen nannte. Ebenfalls stellte er von ihm mit KI erzeugtes Material sexuellen Kindesmissbrauchs online.
Im April bekannte sich Strahler des Cyberstalkings, der Herstellung obszöner bildlicher Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs sowie der Veröffentlichung digitaler Fälschungen für schuldig. Damit ist er der erste Verurteilte nach dem Take It Down Act, der 2025 eingeführt wurde und die Online-Veröffentlichung expliziter Inhalte und KI-Fälschungen ohne Einwilligung untersagt. Für Betroffene bietet die US-Handelsbehörde FTC über ihre Plattform Take It Down Hinweise dazu, wie sich ohne Zustimmung verbreitete Bilder und Videos entfernen lassen und wie man sich gegen Cyberstalking schützt.
Der Fall reiht sich in mehrere jüngere US-Verfahren ein. Im März bekannte sich der 22-jährige Jamarcus Mosley des Cyberstalkings, der Erpressung und des Computerbetrugs schuldig, nachdem er in die Social-Media-Konten von Hunderten jungen Frauen eingedrungen war. Im Juli wurde der 26-jährige Kyle Svara zu 76 Monaten Haft verurteilt; er hatte sich schuldig bekannt, nahezu 600 Snapchat-Konten von Frauen gehackt zu haben, um private Nacktfotos zu entwenden.
