Das US-Justizministerium hat in dieser Woche bekannt gegeben, dass das FBI die Internet-Domains des DDoS-Mietdienstes NightmareStresser beschlagnahmt hat. Besucher von nightmare-stresser[.]com und nightmarestresser[.]org werden inzwischen auf ein Beschlagnahmebanner geleitet.
Nach Darstellung der Behörden war der Dienst mindestens seit 2022 in Betrieb und wurde genutzt, um Hunderttausende verteilte Überlastungsangriffe gegen Opfer in aller Welt auszuführen. Damit zählte NightmareStresser zu den am längsten laufenden Angeboten dieser Art.
Der Sicherheitsforscher Alex Carter kam im vergangenen Jahr zu einer abweichenden Zeitrechnung: Demnach wurde der Dienst wahrscheinlich bereits 2016 gegründet. Populär geworden sei er 2018, nachdem konkurrierende Plattformen zerschlagen worden waren; 2019 sei NightmareStresser zum größten DDoS-Werkzeug aufgestiegen.
Bis 2025 wuchs die Plattform Carters Angaben zufolge auf annähernd eine Million Nutzer. Sie konnte zwischen 3.000 und 4.000 Angriffe pro Stunde auslösen und akzeptierte Zahlungen in Kryptowährung. Domains von Regierungsstellen, Bildungseinrichtungen und Krankenhäusern nahm der Betreiber demnach aus.
Die Aktion ist Teil der Operation PowerOFF, eines global abgestimmten Vorgehens, das die Infrastruktur von DDoS-Mietdiensten zerschlagen und die Verantwortlichen hinter solchen Angeboten zur Rechenschaft ziehen soll. Das Justizministerium verweist darauf, dass sich Booter beziehungsweise Stresser in den vergangenen Jahren stark verbreitet haben, weil sie Einsteigern in die Cyberkriminalität kaum technische Hürden stellen.
In den vergangenen acht Jahren haben die USA nach eigenen Angaben zwölf Personen angeklagt, die DDoS-Angriffe ermöglicht haben sollen, und mehr als 100 Domains im Zusammenhang mit Booter-Diensten beschlagnahmt. Im April legten Strafverfolgungsbehörden aus 21 Ländern 53 Domains solcher Dienste still. Im vergangenen Jahr zerschlugen US-Behörden das DDoS-Botnetz RapperBot, 2024 wurden 27 Webseiten mit Bezug zu Booter-Angeboten beschlagnahmt.
Neben der Abschaltung der Infrastruktur verfolgen die Ermittlungsbehörden nach eigenen Angaben sowohl die Betreiber als auch die Kunden solcher Plattformen und erheben Anklage gegen sie.
