Bereits 2019 hatte sich Ford in einem ähnlichen Fall der Kontoübernahme schuldig bekannt und war zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Wegen der COVID-19-Pandemie kam er im September 2020 frei und durfte den Rest seiner Strafe mit einer Fußfessel zu Hause verbüßen. Daten auf seinen beschlagnahmten Geräten zeigen laut Anklage, dass Ford bereits zwei Tage nach seiner Rückkehr nach Hause erneut begann, Profisportler per Phishing anzugreifen.
Die Zugangsdaten zu den Apple-Konten verschaffte er sich nach Darstellung der Ermittler über ein zweistufiges Vorgehen. Zunächst gab er sich als Pornodarstellerin aus, die die Staatsanwaltschaft mit den Initialen “T.T.” bezeichnet, und bot den Sportlern sexuell explizite Videos an. Anschließend kontaktierte er dieselben Sportler erneut, diesmal als angeblicher Apple-Kundendienstmitarbeiter, und forderte sie auf, Benutzernamen, Passwort und Codes der Mehr-Faktor-Authentifizierung zu übermitteln, um angeblich auf die Videos zugreifen zu können.
Über die Apple-Konten gelangte Ford an die Kredit- und Debitkarten der Sportler. Er nutzte sie für Einkäufe im Wert von mehreren Tausend Dollar, darunter direkte Geldtransfers und DoorDash-Bestellungen. Insgesamt führte er nach Angaben der Ermittler mehr als 2.000 Transaktionen durch.
Laut Anklage weitete Ford das Vorgehen bis 2021 aus. Weiterhin als “T.T.” auftretend, zwang er demnach eine unerfahrene Darstellerin zur Prostitution mit Profisportlern, stellte ihr eine Karriere in Aussicht und verkaufte ihre sexuellen Dienste an die Sportler, wobei er Reisen und Bezahlung organisierte. Mehrere dieser Begegnungen ließ er ohne Wissen der Sportler filmen. Die Ermittler fanden zudem Hinweise darauf, dass Ford in die Sicherheitskameras eines Opfers eingedrungen war und Videos aus dessen Wohnung stahl.
“Während er eine Strafe dafür verbüßte, Kreditkartennummern von Sportlern und Prominenten gestohlen zu haben, um seinen Lebensstil zu finanzieren, soll Ford dasselbe Verhalten erneut an den Tag gelegt haben”, sagte US-Staatsanwalt Theodore Hertzberg. Die Anklage werfe ihm darüber hinaus vor, mit einer erfundenen Online-Identität eine junge Frau gehandelt und sie gezwungen zu haben, mit versteckten Kameras Videos von kommerziellen sexuellen Handlungen mit ahnungslosen Personen zu produzieren.
In den Gerichtsunterlagen begründete die Staatsanwaltschaft, warum Ford nicht gegen Kaution freikommen dürfe: Er werde Sportler aller Voraussicht nach weiter per Phishing angreifen, wie schon nach seiner früheren Freilassung. “Die Bewährungsaufsicht kann seine elektronischen Geräte nicht so überwachen, dass sie ihn an weiteren Straftaten hindern könnte”, erklärten die Ankläger. Es sei zudem kaum möglich, Ford am Besitz internetfähiger Geräte zu hindern. Das neue Verhalten sei eine Eskalation seiner früheren Taten und zeige, wie gefährlich er sei.
