Die DPC prüfte, ob Googles Datenverarbeitung rechtmäßig und fair war und ob das Unternehmen die Transparenz- und Rechenschaftspflichten der DSGVO erfüllte. Ein weiterer Prüfpunkt war die Speicherdauer: Die Ermittler untersuchten, wie lange Google Standortdaten in den Funktionen Web- und App-Aktivitäten sowie Standortverlauf aufbewahrte.
Beanstandet wurde damit nicht nur die Erhebung selbst, sondern auch die Art und Weise, wie Google die Standortdaten nachverfolgte und speicherte. Der untersuchte Zeitraum reicht vom Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 bis zum Beginn der Untersuchung im Februar 2020.
DPC-Vizekommissar Graham Doyle betonte in einer Erklärung die besondere Sensibilität von Standortdaten, „aus denen sich für sich genommen oder in Verbindung mit anderen Informationen der Aufenthaltsort einer Person ableiten lässt". Solche Daten könnten „auch erhebliche Informationen über eine Person offenbaren, darunter Informationen, die ihrem Wesen nach privat sind".
In der Mitteilung der Behörde heißt es weiter: „Infolge von Googles Versäumnissen in dieser Hinsicht konnten Einzelne womöglich nicht wissen, dass ihr Standort etwa dazu genutzt wurde, sie mit Werbung zu beeinflussen oder auf ihre Interessen zu schließen, und konnten die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten verlieren." Die Aufbewahrung der Standortdaten über den notwendigen Zeitraum hinaus habe diesen Kontrollverlust noch verschärft.
Die DSGVO gilt als besonders striktes Datenschutzrecht und wird im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum durchgesetzt; sie räumt Bürgerinnen und Bürgern weitreichende Rechte an ihren Daten ein. Weil Googles europäische Zentrale in Dublin sitzt, fällt die Aufsicht über den Konzern der irischen Behörde zu – eine Konstellation, die die DPC zur zentralen Instanz für Verfahren gegen große Plattformbetreiber macht.
Offen bleibt, ob Google zumindest einen Teil der beanstandeten Daten weiterhin verarbeitet oder sein Vorgehen inzwischen angepasst hat. Ein Sprecher des Unternehmens reagierte nicht auf eine Bitte um Stellungnahme.
Für Google ist es die erste Sanktion durch die irische Aufsicht überhaupt. Gegen andere Technologiekonzerne ging die Behörde bereits mehrfach vor: TikTok und Meta wurden von der DPC wiederholt mit Bußgeldern in Höhe von mehreren Hundert Millionen belegt.
