Das New Mexico Department of Justice sprach in einer Erklärung von einem „bedeutenden Sieg für die Verbraucher New Mexicos", der „eines der größten Technologieunternehmen der Welt für sein Verhalten zur Rechenschaft zieht".

Meta-Sprecher Alex Burgos erklärte per E-Mail: „Wir sind mit dem Urteil nicht einverstanden und werden uns weiter gegen Versuche verteidigen, unsere Bilanz zu verzerren." Nach dem Spruch der Geschworenen ergänzte er: „Metas Plattformen sind Foren der freien Meinungsäußerung. Wir haben ein Recht nach dem Ersten Verfassungszusatz, diese Plattformen so zu verwalten, wie wir es für die Interessen unserer Gemeinschaft am besten halten. Das bedeutet, freie Rede zu priorisieren, die Informationen unserer Nutzer zu schützen und ihnen Kontrolle über ihre Daten zu geben."

In ihren Schlussplädoyers argumentierten die Anwälte von Facebook, die Beweise des Staates seien veraltet; trotz fünf Jahren Zeit habe New Mexico nur einen einzigen weiteren Fall eines Datenabflusses gefunden.

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Einen der wenigen Erfolge verbuchte die Verteidigung beim Thema Inhaltsmoderation: Die Geschworenen sahen es nicht als erwiesen an, dass Facebook falsche Angaben über das Entfernen schädlicher Inhalte gemacht hat, darunter Falschinformationen zur COVID-19-Pandemie. Der Staat hatte vorgetragen, das Unternehmen bevorzuge bestimmte Konten und lasse gewalttätige oder unzutreffende Inhalte gedeihen; die Anwältin Randi McGinn warf Facebook im Schlussplädoyer vor, von schädlichen Inhalten zu profitieren. Facebook wies das zurück, verwies auf Anpassungen seiner Richtlinien seit Einreichung der Klage im Jahr 2021 und darauf, 99 Prozent der gegen die Standards verstoßenden Inhalte zu entfernen. In einer den Geschworenen vorgespielten Aussage erklärte Konzernchef Mark Zuckerberg, das Unternehmen verfüge über robuste Systeme, um über die Entfernung von Inhalten zu entscheiden.

Würde der Richter die Höchststrafe für jeden einzelnen Verstoß verhängen, käme auf das Unternehmen eine Summe von über 200 Milliarden Dollar zu – zuzüglich Zinsen, sollte Meta in Berufung gehen. Peter Ormerod, außerordentlicher Rechtsprofessor an der Villanova University, hält eine spürbare Wirkung für unwahrscheinlich: „Es ist unwahrscheinlich, dass dies der Fall sein wird, der das Unternehmen auf bedeutsame Weise bestraft." Das Unternehmen arbeite mit sehr hohen Margen und habe regulatorischen Maßnahmen bislang ausweichen können. Er lobte die „hartnäckige Strafverfolgung" durch den Staat, verwies aber auf die verbreitete Kritik, keine dieser Geldsummen reiche aus, um den Konzern zu disziplinieren.

Die Anhörung zur Strafhöhe ist für den 1. Oktober angesetzt. Generalstaatsanwalt Raúl Torrez sagte Reportern, sämtliche zugesprochenen Gelder flössen in einen Fonds für das Bildungssystem des Bundesstaates. Zusätzlich strebt New Mexico eine einstweilige Verfügung an, um vergleichbare Praktiken künftig zu unterbinden.

Das Urteil reiht sich in mehrere jüngste Niederlagen ein. Im August stimmte Meta zu, bis zu 18 Milliarden Dollar zur Beilegung einer bundesstaatenübergreifenden Klage zum Kinderschutz zu zahlen. In dem 130 Seiten starken Vergleich fand sich eine Klausel, die Meta von künftiger Haftung im Zusammenhang mit dem Cambridge-Analytica-Datenabfluss freistellt – New Mexico ist damit der einzige Staat, der den Fall eigenständig weiterverfolgt. Florida unterzeichnete den Vergleich als einziger weiterer Staat nicht, mit der Begründung, er gehe nicht hart genug gegen Meta vor. In einem zweiphasigen Verfahren über den Schutz Minderjähriger erstritt New Mexico bereits Urteile über insgesamt 942 Millionen Dollar; das Gericht verpflichtete Meta unter anderem zu Altersverifikationstechnik und Zeitlimits auf seinen Plattformen.