Microsoft hat in einem Beitrag im Message Center bestätigt, dass die Richtlinie für das Sichern von Windows-Einstellungen auf geeigneten Geräten ab Werk aktiv ist. „Wenn Benutzergeräte jemals in die Wiederherstellung geraten, müssen Sie nicht raten, ob von ihren Windows-Einstellungen eine Sicherung existiert", heißt es dort. Durch die standardmäßige Aktivierung sei es wahrscheinlicher, dass Beschäftigte ihre Einstellungen und die Liste ihrer Apps aus dem Microsoft Store nach einem Zurücksetzen, einem Gerätetausch oder einem Upgrade wiederherstellen können.

Die Umstellung greift ausdrücklich nur dort, wo bislang keine Entscheidung getroffen wurde. „Der neue Standard gilt nur, wenn Administratoren die Richtlinie nicht ausdrücklich konfiguriert haben. Wir respektieren jede bestehende ausdrückliche Aktivierung oder Deaktivierung. Das Wiederherstellungsverhalten bleibt unverändert und weiterhin unter Kontrolle der Administratoren", so Microsoft.

Damit bleibt eine zentrale Einschränkung bestehen: Nur das Sichern läuft automatisch an, nicht das Zurückspielen. Für die Wiederherstellung von Windows-Geräten ist weiterhin eine ausdrückliche Konfiguration durch die IT-Administration nötig.

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Drei Bedingungen müssen zusammenkommen, damit ein System von der neuen Voreinstellung erfasst wird: Es muss Windows 11 26H2 ausführen, es darf nicht aus einem Land oder einer Region stammen, die dem Digital Markets Act der EU unterliegt, und es darf sich nicht in einer souveränen oder eingeschränkten Cloud-Umgebung befinden. Zudem darf die Backup-Richtlinie bislang nicht konfiguriert worden sein.

Die Kontrolle über die Funktion verbleibt in jedem Fall bei der IT-Abteilung. Auf Geräten, auf denen die Sicherung nun automatisch anläuft, behalten Administratoren den vollen Zugriff über ihre Lösungen zur Verwaltung mobiler Geräte (MDM). Wer die Sicherung nicht wünscht, kann die Richtlinie über Microsoft Intune oder per Gruppenrichtlinie abschalten – beide Wege haben Vorrang vor der neuen Voreinstellung.