Ferguson beschreibt ein grundlegend verschobenes Machtverhältnis zwischen Bürgern und Polizei. Auf der einen Seite stünden Umfang, Reichweite und Bündelung von Daten, auf der anderen das Fehlen ausgleichender rechtlicher Schutzrechte – sei es durch den Vierten Verfassungszusatz, der vor unzulässigen Durchsuchungen und Beschlagnahmen schützt, oder durch einfache Gesetze. Der Verfassungszusatz sei weitgehend „analog" geblieben und nicht an das digitale Zeitalter angepasst worden.

Als seltene Präzedenzfälle nennt er die Urteile des Obersten Gerichtshofs in den Verfahren United States vs. Jones und Carpenter vs. United States. In Carpenter habe das Gericht entschieden, dass die langfristige, gebündelte Standortverfolgung über das Mobiltelefon einen Durchsuchungsbeschluss erfordert; Jones verlangte einen solchen Beschluss für das Anbringen eines GPS-Senders am Auto. Mit einem Beschluss aber – der nicht schwer zu erhalten sei – könne die Polizei eine Person weiterhin überall verfolgen.

Besonders eindringlich schildert Ferguson den Fall eines Mannes, dessen Herzschrittmacher-Daten gegen ihn verwendet wurden. Ermittler holten beim Arzt die Herzschlagdaten ein, um dem Mann Versicherungsbetrug nachzuweisen – er soll eine Brandstiftung vorgetäuscht haben, um Versicherungsgeld zu erhalten. Die Ermittlung sei nachvollziehbar gewesen, so Ferguson; problematisch sei der Gedanke, dass der eigene Herzschlag als Beweismittel dienen kann.

Zur Standortverfolgung verweist er auf den Fall Chatrie, den der Oberste Gerichtshof im April verhandelt. Google habe über Jahre Standortdaten aus seinen Diensten in einer Sammlung namens „Sensorvault" zusammengeführt – mehr als 500 Millionen Aufenthaltsorte. Im konkreten Fall ging es um die Frage, ob Polizei alle Mobilfunksignale rund um eine überfallene Bank abfragen darf. Die Entscheidung werde nicht nur Standortdaten betreffen, sondern alle vergleichbar aussagekräftigen Datensammlungen.

Ferguson kritisiert, dass im Fall Chatrie der Beschluss von einem Richter unterzeichnet wurde, der gerade das College abgeschlossen, keine juristische Ausbildung durchlaufen und seine Richterausbildung soeben beendet hatte. Seine Prognose: Das Gericht werde wohl einen Mittelweg wählen und einen Beschluss verlangen. Doch dieser Schutz greife wenig in Staaten, die Abtreibung kriminalisiert hätten, da die Generalstaatsanwaltschaft dann einen strafrechtlichen Anknüpfungspunkt für einen Beschluss konstruieren könne.

Zur Werbung des Türklingelkamera-Anbieters Ring beim Super Bowl, die einen großen öffentlichen Aufschrei auslöste, sagt Ferguson, das Unternehmen habe sich danach faktisch von diesem Produkt verabschiedet. Wer Selbstüberwachungssysteme im oder am Haus aufbaue, erzeuge Daten, auf die andere zugreifen und die sie gegen einen selbst oder die Nachbarn verwenden könnten. Ring, das zu Amazon gehört, biete „Überwachung als Dienstleistung" an, etwa die direkte Anbindung der Kamera an ein Lagezentrum, in dem Polizei einzelne Kamerabilder per Knopfdruck aufschalten könne.

Nach dem Aufschrei beendete Ring zudem die Partnerschaft mit dem Kennzeichenleser-Anbieter Flock Safety. Dessen System erlaubt es der Polizei, in einer landesweiten Datenbank anderer Zuständigkeitsbereiche nach Fahrzeugen zu suchen und Bewegungsmuster auf „verdächtige" Bewegungen zu prüfen. Laut Ferguson hätten Ermittlungen begonnen, weil ein Kennzeichen als verdächtig markiert wurde; die Polizei stoppe das Fahrzeug dann unter einem Vorwand.

Ferguson verweist auch darauf, dass der „Fourth Amendment Is Not For Sale Act", den eine überparteiliche Gruppe von Abgeordneten einbrachte, nicht verabschiedet wurde. Dadurch bestehe der Umweg fort, Daten schlicht zu kaufen, für die sonst ein Beschluss nötig wäre. Zugleich setzten immer mehr – auch kleine – Polizeibehörden Drohnen ein, ohne klare Regeln dafür, wie die dabei erfassten Daten aufbewahrt, geteilt oder etwa mit Gesichtserkennung ausgewertet werden.

Abschließend ordnet Ferguson den Vierten Verfassungszusatz historisch ein: Der ursprüngliche Schaden, vor dem er schützen sollte, sei das Durchwühlen von Haus und Papieren durch britische Zollbeamte gewesen. Die bessere Frage laute deshalb nicht, ob eine Technik eine „Erwartung von Privatheit" verletze, sondern ob sie es der Polizei erlaube, das Leben der Menschen zu durchwühlen – was etwa flächendeckende Kennzeichenleser oder monatelang auf ein Haus gerichtete Kameras täten.