Der Richter erkannte an, dass X bereits Maßnahmen ergriffen hat, um die Verbreitung der nicht einvernehmlichen Nacktbilder zu stoppen. Zugleich verwies er auf Beweismittel der klagenden Organisation Offlimits, die nahelegen, dass unklar ist, ob diese Änderungen tatsächlich wirken. Die Plattform solle mit Geldstrafen belegt werden, um „sicherzustellen, dass die Beklagten auch wirklich tun, was sie nach eigenen Angaben anstreben", so der Richter.

Darüber hinaus untersagte das Gericht xAI das „Herstellen, Verbreiten, Anbieten, öffentliche Zeigen und/oder Besitzen sexueller Darstellungen in den Niederlanden, soweit dabei eine Funktion genutzt wird, mit der Bilder erzeugt werden, die nach niederländischem Recht als Kinderpornografie gelten".

Nach Angaben von X wurde die Nacktbild-Funktion von Grok im Januar eingeschränkt – als Reaktion auf eine weltweite Empörung über Millionen von Nacktbildern, die der Chatbot in kurzer Zeit ab Ende Dezember verbreitet hatte. In einer damaligen Erklärung betonte X, man halte an dem Ziel fest, X zu einer sicheren Plattform für alle zu machen, und verfolge weiterhin eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglicher Form von sexueller Ausbeutung von Kindern, nicht einvernehmlicher Nacktheit und unerwünschten sexuellen Inhalten. Ein Sprecher von X reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage um Stellungnahme.

Offlimits begrüßte die Entscheidung. „Heute hat das Gericht eine klare Grenze gezogen: Technologie ist kein Freibrief, um Menschenrechte im Internet zu verletzen", erklärte Robbert Hoving, Geschäftsführer von Offlimits. Da Grok den Aufenthaltsort der Betroffenen nicht berücksichtige, reiche dieses wegweisende Urteil über die niederländischen Grenzen hinaus und gelte weltweit. „Die Botschaft ist eindeutig: Die Menschenwürde steht immer über kommerziellem Gewinn."